Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 07.12.2022 beschlossen, vorbereitende Untersuchungen (BauGB § 165 Abs. 4) für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Bereich „Schönefeld Nord“ durchzuführen. Angesichts des erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten sowie sozialen Einrichtungen und Grünflächen sieht die Gemeinde eine einheitliche und strukturierte Entwicklung des Gebiets als im öffentlichen Interesse liegend an. Die Verwaltung plant, die vorbereitenden Untersuchungen an ein externes Büro zu vergeben, das umfangreiche Qualifikationen und Erfahrungen in der Stadtentwicklungsplanung besitzt.
Der Beschluss basiert auf dem Ergebnis des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs. Dieser Entwurf zielt darauf ab, ein Stadtquartier mit Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen sowie begleitender Infrastruktur und Grünflächen zu entwickeln.
Die Gemeinde möchte eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten. So sollen die vorbereitenden Untersuchungen Beurteilungsgrundlagen für die sozialen, ökologischen, strukturellen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Verhältnisse liefern. Die Mitwirkung und Verkaufsbereitschaft der Eigentümer*innen sollen geklärt werden und es können erste Grunderwerbe stattfinden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festsetzung des Entwicklungsbereichs ist.
Gemäß BauGB können Baugesuche während der vorbereitenden Untersuchungen zurückgestellt werden. Bei der Durchführung eines Vorhabens gelten entsprechende Regelungen.