Schönefelder Baulandmodell: Mehr bezahlbarer Wohnraum geplant

Schönefeld wächst – und mit dem Wachstum steigt auch der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Damit Menschen mit unterschiedlichen Einkommensverhältnissen in Schönefeld ein Zuhause finden, hat die Gemeindevertretung am 11. Dezember 2024 die „Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung“ sowie ein Vertragsmuster für einen städtebaulichen Vertrag (eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde und Investor*innen, die bestimmte Auflagen, etwa zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, festlegt) beschlossen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass ein Teil der neu entstehenden Wohnungen für einkommensschwächere Haushalte reserviert wird.

Ein wichtiger Bestandteil dieses Modells ist die Ausweisung eines sogenannten „Vorranggebiets Wohnen“. Damit erkennt das Land Brandenburg Teile von Schönefeld Nord als Gebiet mit besonderem Wohnraumbedarf an. Dies ermöglicht es, gezielt Fördermittel für den Bau von sozialem Wohnraum zu beantragen. Konkret bedeutet das: In einem Großteil des Entwicklungsgebiets Schönefeld Nord sollen künftig 30 % der neuen Wohnungen als sozial geförderter Wohnraum entstehen. Diese Wohnungen stehen Haushalten mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) nach dem Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetz zur Verfügung.

Für Bauinvestor*innen, die im festgelegten Fördergebiet bauen möchten, besteht bereits jetzt die Möglichkeit, sich bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) über Fördermöglichkeiten für sozialen Wohnungsbau zu informieren.

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